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Turniergericht
Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Turnierordnung und sonstige den Spielbetrieb betreffende Fragen entscheidet der Leiter des Referates Turniergeschehen bzw. Damen- oder Seniorenschach. Gegen seine Entscheidung ist die Beschwerde an das Turniergericht zulässig. Dieses entscheidet endgültig.
Das Turniergericht besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die vom Präsidium vorgeschlagen und vom Kongress für vier Jahre gewählt werden. In gleicher Weise werden drei Stellvertreter gewählt.
| Vorsitzender | Peter Jürgens Schöneberger Str. 11 37085 Göttingen Tel. 0551/792065 | |
| Beisitzer | Klaus Gohde Bertold Egbringhoff | |
| Nachrücker | Michael Engelking Michael Schulz |
Gehört ein Mitglied des Turniergerichtes einer Partei an oder ist es selbst Partei, so ist es an der Mitwirkung bei der Entscheidung verhindert. Über die Frage, ob eine Verhinderung vorliegt, entscheiden die übrigen Mitglieder des Turniergerichtes.
